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Wegzug,Schweiz

Unser Mandant, natürliche Person, plant den Wegzug in die Schweiz. Hierzu erfolgt im Herbst diesen Jahres der „Probewegzug“ für vorerst drei Monate. Unser Mandant hält Anteile an folgenden Gesellschaften: X-AG: vom 01.01.2015–30.11.2018 = 20 % Nennbetragsaktien; seit dem 01.12.2018 25 % Nennbetragsaktien H. Beteiligungs-UG (haftungsbeschr.): 100 % am Stammkapital H. Vermögensverw. GmbH: Gesellschafter zu 100 % ist die H. Beteiligungs-UG (haftungsbeschr.). Die H. Beteiligungs-UG (haftungsbeschr.) verfügt über keinerlei Vermögen, außer Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die operative Gesellschaft, H. Vermögensverw. GmbH, erzielt ihr Einkommen aus dem Kauf und der Vermietung von Immobilien. 1) Sollte sich unser Mandant schon für die Zeit von drei Monaten in der Schweiz mit Erstwohnsitz registrieren lassen? Wie verhält es sich mit den Anteilen an der X-AG? 2) Besteht bei irgendeiner der angegebenen Beteiligungen die Gefahr der Wegzugsbesteuerung, und wie kann man dies steuerlich gestalten?
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