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Vorsorgeleistungen,Österreich

Unser Mandant ist Grenzgänger und seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können daher in Deutschland (Ansässigkeitsstaat) besteuert werden. Der österreichische Arbeitgeber zahlt Beiträge an eine in Österreich ansässige betriebliche Vorsorgekasse, einerseits 1,53 % an Mitarbeitervorsorge (= Abfertigung NEU via Valida Plus AG) sowie andererseits 2 % an betriebliche Pensionsvorsorge. Fraglich ist, ob diese Beträge in Deutschland steuerpflichtig sind. Ich entnehme aus BFH, Urteil v. 13.2.2020, VI R 20/17, dass für die 1,53%ige Mitarbeitervorsorge die Vergleichbarkeit geprüft werden muss. Wurde es zwischenzeitlich geklärt, ob die Leistungen nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei sind? Wie ist die 2%ige betriebliche Pensionsvorsorge zu behandeln?
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