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Schweiz,Rente

Mein Mandant ist Grenzgänger in die Schweiz. Er möchte eine Auszahlung aus der Pensionskasse SL für selbstgenutztes Wohneigentum (Abzahlung eines Darlehens auf sein privates Wohnhaus) vornehmen. Nach dem sog. Zweiteilungsgrundsatz ist meines Erachtens eine Aufteilung in Obligatorium und Überobligatorium vorzunehmen. Basierend auf der Annahme, dass ca. 120.000 CHF aus dem Obligatorium stammen und ca. 10.000 CHF aus dem Überobligatorium, wäre insofern die Auszahlung aus dem Überobligatorium steuerfrei, da er bereits vor 2004 einer Pensionskasse beigetreten ist und der Pensionskasse mindestens zwölf Jahre angehört. Die Auszahlung aus dem Obligatorium wäre dann gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a aa EStG mit dem Besteuerungsanteil im Jahr 2021 von 82 % der Besteuerung zu unterwerfen. Aufgrund der Einmalzahlung wäre § 34 EStG anwendbar. Daraus resultiert unter den oben genannten Annahmen eine deutsche Steuer (incl. Soli und KiSt) von ca. 40.000 € (je nach Progression). Die Schweizer Quellensteuer kann insoweit auf die deutsche Steuer angerechnet werden, wie die Einkünfte in Deutschland der Besteuerung unterliegen (nicht auf Auszahlung Überobligatorium und nicht auf 18 % steuerfreier Anteil).
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