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DBA Großbritannien,DBA Tschechien,Geschäftsführer

Unser Mandant hat einen Wohnsitz in Deutschland und einen Wohnsitz in der Tschechischen Republik (Familienwohnsitz). Er hält sich ungefähr 2/3 des Jahres in Deutschland und 1/3 in der Tschechischen Republik auf. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist in der Tschechischen Republik (Wohnort der Ehefrau/des Kindes). Er bezieht folgende Einkünfte: 1.) Arbeitslohn Universität in Deutschland, Höhe der Einkünfte 100.000 € pro Jahr 2.) Geschäftsführergehalt von einer nur in Großbritannien ansässigen Limited, Höhe der Einkünfte 10.000 € pro Jahr Zusätzliche Informationen: Die Tätigkeit für die Limited führt er nur in Deutschland bzw. der Tschechischen Republik aus (Homeoffice). Er ist keinen Tag in Großbritannien. Das Geschäftsführergehalt wird bei der britischen Limited als Betriebsausgabe geltend gemacht. Frage: Wie ist der Arbeitslohn, den unser Mandant von der britischen Limited erhält, in Deutschland zu versteuern?
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