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Neuseeland,§ 6 AStG,Wegzugsbesteuerung

Mein Mandant ist Gesellschafter-Geschäftsführer mehrerer GmbHs mit Sitz in Deutschland. Im Jahr 2019 hat er eine Wohnung in Neuseeland gemietet und hat mit seiner Frau und zwei Kindern von August 2019 bis März 2020 in Neuseeland gelebt. Die Geschäftsführung in Deutschland wurde auch von Neuseeland aus weiterbetrieben. Im Oktober 2020 ging es dann ein weiteres Mal bis April 2021 nach Neuseeland. Mittlerweile wurden die bisher in Deutschland angelegten Gelder nach Neuseeland transferiert, und es soll ein Haus in Neuseeland gekauft werden. Frage: Wurden mit den bisherigen Aufenthalten in Neuseeland bereits die Bestimmungen des § 6 AStG für die GmbH-Anteile ausgelöst?
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