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Grenzpendler,Niederlande

Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland arbeitet bei einem niederländischen Arbeitgeber ohne deutsche Betriebsstätte als Berufskraftfahrer. Er fährt wöchentlich in die Niederlande, um den Lkw dort abzuholen, danach liefert er die Ware in Deutschland aus und bringt den Lkw am Ende der Woche wieder zurück zu seinem Arbeitgeber. Monatlich erhält er eine deutsche Abrechnung mit den Stunden, die er in Deutschland fährt, und eine niederländische Abrechnung mit den Stunden, die er in den Niederlanden fährt. Laut deutscher Lohnabrechnung muss er die Lohnsteuer selber an das Finanzamt überweisen. Zudem ist er dadurch in Deutschland und in den Niederlanden krankenversichert. Wie ist Ihre Einschätzung zu diesem Fall? Ist es richtig, dass der Arbeitnehmer für beide Länder eine Lohnabrechnung erhält und auch zwei Steuererklärungen abgeben muss?
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