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DBA USA,Veräußerungsgewinne,Zuzug

Unser Mandant (natürliche Person) hat im Jahr 2019 amerikanische Aktien gekauft. Der Verkauf fand im Jahr 2020 statt. Unser Mandant war im Jahr 2019 in Ungarn und im Jahr 2020 in Deutschland ansässig. Fraglich ist, ob der Veräußerungsgewinn zeitanteilig aufgeteilt werden muss oder die Ansässigkeit im Zeitpunkt der Gewinnrealisierung entscheidend ist.
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