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Schweiz,Vorstand

Wir betreuen die 100-prozentige Tochter-GmbH einer Schweizer Aktiengesellschaft. Die Schweizer Muttergesellschaft hat mehrere Tochterunternehmen in fünf Ländern, unter anderem auch in den USA. Die Schweizer Muttergesellschaft wird nun einen neuen Vorstand einstellen. Dieser hat bisher nur einen Arbeitsvertrag mit der Schweizer Muttergesellschaft. In dem Arbeitsvertrag ist aber geregelt, dass er auch die Funktionen als Vorstand oder Geschäftsführer der Tochtergesellschaften ausüben wird. Er wird also organschaftlich in den jeweiligen Ländern zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt. Eine separate Vergütung erhält er von diesen Tochterunternehmen nicht. Der Vorstand der Schweizer Muttergesellschaft hat seinen Wohnsitz in Freiburg. Dort lebt seine Familie bestehend aus seiner Ehefrau, die in Freiburg einer selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, sowie zwei schulpflichtigen Kindern. Der Lebensmittelpunkt der Familie befindet sich also zweifelsfrei in Freiburg. Dieser Vorstand möchte nun möglichst hohe Anteile seines Einkommens in Deutschland versteuern, da er entsprechend hohe Verluste aus anderen Einkunftsarten hat. Tatsächlich wird er auch circa 20–30 % seiner Arbeitszeit im Home-Office in Deutschland verbringen. 20–30 % des Einkommens, das der Vorstand in der Schweiz erhält, wären also nach unserer Auffassung ohnehin in Deutschland zu erfassen, da die Arbeitsleistung von Deutschland aus erbracht wird. Frage 1: Ist diese Auffassung richtig? Frage 2: Besteht die Möglichkeit, dass abweichend von dem tatsächlichen Arbeitsschlüssel weitere Einkommensteile aus der Schweiz nach Deutschland verlagert werden? Kann also beispielsweise der zeitliche Aufwand, den der Vorstand für Tätigkeiten für die Tochtergesellschaft in den USA oder andere Tochtergesellschaften in Drittländern verbringt, auch in Deutschland für steuerliche Zwecke erfasst werden? Können dann unter Umständen 50 % seiner Einkommensteile, die er von der Schweizer Muttergesellschaft bezieht, in Deutschland für steuerliche Zwecke berücksichtigt werden? Frage 3: Aus dem Gesamten ergibt sich dann eine wichtige Frage. Wird durch die Tätigkeit des Vorstands in Deutschland eine Betriebsstätte der Schweizer Muttergesellschaft im Home-Office des Vorstands begründet? Wären demzufolge Gewinne der Schweizer Muttergesellschaft in Deutschland anteilig zu erfassen? Frage 4: Alternativ könnte dem Vorstand eine Vergütung für seine Tätigkeit in der Schweiz und für die Tochtergesellschaften in den Drittstaaten bezahlt werden. Für die Tätigkeit für die deutsche Tochtergesellschaft erhielte er von der deutschen Tochter-GmbH ein separates Gehalt. Besteht dann trotzdem die Gefahr, dass die deutsche Finanzverwaltung unterstellt, dass er von seinem Home-Office aus eben nicht nur Tätigkeiten für die deutsche Tochter-GmbH, sondern auch für die Schweizer Muttergesellschaft erbringt, und demzufolge trotz der Trennung der Gehaltsbestandteile eine Betriebsstätte der Schweizer Mutter in Deutschland errichtet und unterhalten wird?
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