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DBA Marokko,Besteuerungsrecht,Anwendung DBA

Ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer (Familienwohnsitz) schließt einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in der Schweiz. Der Arbeitsort befindet sich gemäß Anstellungsvertrag in Marokko. Die Arbeit wird dort auch tatsächlich ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass der Angestellte sich über 183 Tage in Marokko aufhält. Der Arbeitslohn wird vom Arbeitgeber in der Schweiz gezahlt. Die Schweiz führt nur Sozialversicherungsbeiträge ab. Steuer wird keine einbehalten. Frage: 1. Welches DBA findet Anwendung? Deutschland-Schweiz oder Deutschland-Marokko? 2. Welches Land hat das Besteuerungsrecht? 3. Wie ist der Arbeitslohn in Deutschland zu behandeln? 4. Würde sich an der Beurteilung etwas ändern, wenn man weniger als 183 Tage in Marokko tätig wäre?
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