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Hinzurechnungsbesteuerung,Beherrschung

Stand: Ich habe zusammen mit meiner Frau eine Civil Company in Dubai. Meine Frau und Kinder leben fest in Dubai, und sie arbeitet dort in unserem Unternehmen. Ich lebe in Dubai, habe aber noch einen temporären Zweitwohnsitz in Deutschland, bin also in Deutschland noch steuerpflichtig und neben meiner Tätigkeit für unsere Firma in Dubai noch bei einer deutschen Firma als GF angestellt. Fragen: Wenn die Dubai Civil Company Einnahmen generiert, und mir 50 % der Firma gehören und die anderen 50 % meiner Frau, die bereits komplett in Dubai lebt – mit unseren Kindern – (also gewöhnlicher Aufenthalt in Dubai), greift dann die Hinzurechnungsbesteuerung, so dass ich 50 % der Einnahmen der Dubai Company in Deutschland versteuern muss? Meine deutsche Firma entsendet mich für vier Monate nach Dubai, um die Internationalisierung vorzubereiten. Ich bleibe aber vorerst in Deutschland steuerpflichtig. Welche steuerlichen Vorteile könnte ich aus der Konstellation ziehen? Wäre es danach problemlos möglich, mich ganz aus Deutschland abzumelden, meinen Zweitwohnsitz in Deutschland aufzugeben und somit in Dubai steuerpflichtig zu werden, sprich aus der „zeitlich befristeten Entsendung“ einen Umzug ins Ausland zu machen? Bis dahin werde ich keine Beteiligungen an deutschen Gesellschaften mehr haben.
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