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Frankreich,Rente

Mandant wohnt in Frankreich und war Geschäftsführer einer GmbH. Diese hat Beiträge in eine Unterstützungskasse (Umwandlung von Arbeitslohn) gezahlt. Bei Fälligkeit am 1.7.2013 wurde die Kapitalabfindung von rd. 135.000 € an die GmbH gezahlt. Diese zahlt monatliche Beträge (Rente) von 1.250 € an den früheren Geschäftsführer. Nach Abgabe der GmbH-Bilanz für 2019 fragt das Finanzamt erstmals wegen der Versteuerung der nichtselbst. Arbeit an. Eine Freistellungsbescheinigung als Grenzgänger liegt nicht vor. Die Rente wurde aber in Frankreich versteuert. Wie kann man der Versteuerung in D entgegenwirken? Reicht der Nachweis der französ. Steuerbehörde aus?
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