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DBA Belgien,Kassenstaat,Doppelbesteuerung

Mein Mandant ist pensionierter Hochschullehrer. Dieser war an der belgischen Universität L beschäftigt. Bis zur Pensionierung hat dieser auch in Belgien gewohnt, ist aber im Jahre 2019 zurück nach Deutschland gezogen. Neben Vermietungseinkünften, welche schon immer in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig waren, bezieht mein Mandant aus vormaliger Tätigkeit eine Pension aus Belgien. Hier stellt sich die Frage, wie und wo diese Pension zu versteuern ist. Ist diese Pension in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig? Muss in Belgien weiterhin eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
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