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Homeoffice in den NL,Arbeitnehmerbesteuerung,§ 19 EStG

Die A GmbH (deutsches Unternehmen) mit Sitz und alleiniger Betriebsstätte in Frankfurt beschäftigt Arbeitnehmer N mit Wohnsitz in den Niederlanden. N arbeitet arbeitet ausschließlich nur im Homeoffice seiner Wohnung in den Niederlanden. Das Gehalt zahlt die A GmbH aus. Unterliegt das Gehalt von N in Deutschland der Besteuerung, d.h., die A GmbH führt in Deutschland die Lohnsteuer ab, oder muss sich die A GmbH in den Niederlanden registrieren lassen und dort niederländische Lohnsteuer abführen?
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