Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Wohnsitz,Steuerpflicht

Unser Mandant lebte bis 1993 mit seiner Ehefrau in Deutschland und hat bis einschließlich 1993 eine deutsche Einkommensteuererklärung abgegeben. Seither lebt er mit seiner Ehefrau in Tschechien. Die Eheleute haben ihren Wohnsitz und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Tschechien. Sie halten sich lediglich zu Besuchszwecken bei den Eltern des Ehemanns in Deutschland auf. Der Wohnsitz in Deutschland wurde nicht abgemeldet. Der Lebensmittelpunkt der Familie ist in Tschechien. Dort werden von den Eheleuten Einkünfte erzielt (nichtselbständige Tätigkeit, gewerbliche Einkünfte, Vermietungseinkünfte aus einer Immobilie in Tschechien). Zudem erzielt der Ehemann Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung in Deutschland. 2020 betragen diese nach überschlägiger Ermittlung ca. 7.700 €. Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer Genossenschaftsbeteiligung in Deutschland betragen ca. 120 €. Zudem erhielt der Ehemann 2020 eine Auszahlung aus einer deutschen Lebensversicherung in Höhe von ca. 33.000 €. Die Ehefrau erzielt keine Einkünfte in Deutschland. Die Einkünfte des Ehemanns wurden seit 1994 dem Finanzamt nicht mehr angezeigt, eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist nicht ergangen. Fragen: Besteht eine Steuerpflicht in Deutschland? Für welche Veranlagungszeiträume sind (rückwirkend) Steuererklärungen einzureichen? Liegt ggf. der Tatbestand der Steuerhinterziehung vor? Welche Einkünfte sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig? Findet der Grundfreibetrag Anwendung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen