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Steuererklärung,KG

Sachverhalt: Eine deutsche GmbH & Co. KG erzielt Einkünfte aus Immobilienvermögen (V+V). Als Kommanditistin ist eine luxemburgische S.a.r.l. 1 beteiligt (100 %). Die Beteiligung an der S.a.r.l. 1 wird zu 100 % durch die S.a.r.l. 2 gehalten, ebenfalls mit Sitz in Luxemburg. Die S.a.r.l. 2 hat zudem ein Darlehen an die deutsche GmbH & Co. KG gegeben und erhält daraus Zinsen. a) Müssen die S.a.r.l. 1 und 2 in Deutschland eine Steuererklärung abgeben? b) Wie erfolgt die Versteuerung der gezahlten Zinsen an die S.a.r.l. 1? c) Wie sind die Gewinne bzw. Verluste aus der KG bei der S.a.r.l. 2 zu berücksichtigen, und ist in Deutschland noch ein Steuereinbehalt vorzunehmen bzw. eine Steuererklärung abzugeben? d) Was sollte ggf. noch beachtet werden? ________________________________________________________ S.a.r.l. 1 (Sitz in Luxemburg) – MUTTERGESELLSCHAFT – 100 % S.a.r.l. 2 (Sitz in Luxemburg) – TOCHTERGESELLSCHAFT – Kommanditistin 100 %, Haftkapital 1.000 € Luxemburg GmbH & Co. KG Deutschland Sitz Deutschland Einkünfte aus Immobilienvermögen (V+V) Komplementärin = GmbH, 0 % beteiligt, Sitz Deutschland
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