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§ 6 AStG,neue Fassung,Wegzugsbesteuerung

Natürliche Person X möchte mit Lebensgefährtin und Kind dauerhaft auswandern (ca. 80 % Aufenthalt Ausland, lediglich für geschäftliche Termine in DE und AT), Auswanderung entweder ins EU-Ausland (St. Martin oder Aruba) oder in die USA. Mandant X hält mehrere Beteiligungen. Diese sind folgende: Verwaltungs GmbH (50 % Gesellschafter X – Beteiligung im Privatvermögen) GmbH & Co. KG (Komplementär-Verwaltungs GmbH, Kommanditist X) → keine Immobilien im Anlagevermögen TEAM GmbH (Deutschland) 50 % Gesellschafter X – Privatvermögen TEAM GmbH (Österreich) 50 % Gesellschafter X – Privatvermögen HOLDING GmbH (100 % Gesellschafter X – Privatvermögen) Immobilien GmbH (100 % Gesellschafter HOLDING GmbH) Welche steuerlichen Konsequenzen hätte es für X in DE, wenn er auswandern würde (EU oder USA), bzgl. der einzelnen Beteiligungen? Welche veränderten Konsequenzen hätte es, wenn X die Beteiligungen an den GmbHs (Holding GmbH, UG, TEAM GmbH DE und AT) zum z.B. 1.10.2021 vom Privatvermögen in eine GmbH & Co. KG einbringen und zum 01.01.2022 auswandern würde?
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