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Betriebsstätte,Lohnsteuer

Eine AG mit Sitz in der Schweiz mietet in Deutschland dauerhaft eine Unterkunft für ihre Mitarbeiter an. Die Außendienstmitarbeiter der AG können diese Unterkunft nutzen, wenn sie Außentermine in Deutschland wahrnehmen, die beispielsweise mehrtätige Aufenthalte umfassen. Die Unterkunft wird von der AG angemietet, um die deutlich höheren Hotelkosten zu vermeiden. Fragen: Entsteht dadurch in Deutschland eine Betriebsstätte? Ergeben sich Auswirkungen auf die Behandlung des Lohns der Außendienstmitarbeiter?
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