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Wegzug,Schweiz

Mandant (natürliche Person D) hält im Privatvermögen eine 100-%-Beteiligung einer GmbH, die ihren Sitz in Deutschland hat. D ist gleichzeitig Gründungsmitglied UND Vorsitzender eines NICHT eingetragenen Vereins, der seinen Sitz ebenfalls in Deutschland hat. Eine Gemeinnützigkeit des Vereins wurde durch das zuständige Finanzamt versagt. Die natürliche Person D veräußert die gesamte GmbH-Beteiligung von 100 % an den zuvor gegründeten Verein. Der Verein finanziert den Anteilskauf wie folgt: Die GmbH zahlt als Neumitglied des Vereins an diesen eine Aufnahmegebühr, die in ihrer Höhe dem vom Verein an D zu zahlenden Kaufpreis für die Anteile entspricht. Nach Vollzug des Anteilsverkaufs gibt D seinen Wohnsitz in Deutschland auf und verzieht in die Schweiz. Zum Zeitpunkt des Umzugs hält D somit keine Anteile mehr an der GmbH. Die freiberufliche Tätigkeit wird ebenfalls in die Schweiz verlegt. D hat keinerlei Einkünfte, die eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründen würden. Beratungsleistungen des D an die deutsche (zuvor an den Verein übertragene) GmbH sind in der Schweiz zu versteuern (Ertragssteuern). Zu diesem Sachverhalt haben wir folgende Fragestellung: Reicht die kurze Zeit zwischen Anteilsverkauf im März und Wegzug von Deutschland in die Schweiz im April aus, um eine Wegzugsbesteuerung zu vermeiden? Oder ist eventuell ein Gestaltungsmissbrauch zu unterstellen, da letztendlich immer die natürliche Person D als Vorsitzender des Vereins Einfluss auf die deutsche GmbH ausübt?
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