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DBA USA,Vertreterbetriebsstätte,Gewerbliche Prägung

Die im Inland ansässige Y-GmbH (100 % Gesellschafter ist die natürliche Person Y) ist als Kommanditist an der X-GmbH & Co. KG neben weiteren Beteiligten zu 26 % beteiligt. Nicht am Vermögen beteiligter Komplementär der X-GmbH & Co. KG ist die X-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter ebenfalls die Y-GmbH ist. Geschäftsführer der X-GmbH & Co. KG sind die X-GmbH (Komplementär) und die Y-GmbH (Kommanditist). Einziger Geschäftszweck der X-GmbH & Co. KG ist das Halten und Verwalten einer Beteiligung an der in den USA an der Börse notierten Z-Corp. Entscheidungen in der Z-Corp. werden durch den CEO und ein vierköpfiges Managementboard getroffen. Y hat einen Sitz in diesem Managementboard inne. Zu folgenden Fragen bräuchten wir Ihre Meinung: 1.) Ist die X-GmbH & Co. KG als vermögensverwaltend einzustufen, wenn neben dem Komplementär X-GmbH auch der Kommanditist Y-GmbH zur Geschäftsführung berufen ist, oder ist die 100%-Beteiligung der Y-GmbH an der X-GmbH für diese Einstufung schädlich? 2.) Führt der Sitz von Y in dem Managementboard der Z-Corp. zu einer gewerblichen Infizierung der Tätigkeit der X-GmbH & Co. KG? 3.) Führt der Sitz von Y in dem Managementboard der Z-Corp. zu einer Betriebsstätte der Z-Corp. in Deutschland (Geschäftsleitung oder Vertreter; Art. 5 Abs. 2 bzw. Abs. 5 DBA USA)?
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