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Verkauf ETW,§ 23 EStG,Wegzug

Ein Mandant, US-Bürger, seit 2011 in Deutschland, hat hier eine Familie begründet und beabsichtigt, im Juli 2021 mit seiner Familie in die USA umzusiedeln. Er lebt mit seiner Familie hier seit dem 28.06.2019 in einer Eigentumswohnung und die Eheleute möchten diese Wohnung aufgrund ihres Umzugs verkaufen. Die Voraussetzungen des § 23 (1) Nr. 1 Satz 3 EStG sind erfüllt, weshalb ein etwaiger Veräußerungsgewinn steuerfrei bleibt. Meine Frage nun ist: Wenn sich die Eheleute zum Zeitpunkt der Veräußerung bereits in Deutschland abgemeldet haben, also ab dann der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, welche Konsequenzen ergeben sich daraus im Hinblick auf die Steuerfreiheit eines etwaigen Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf der Wohnung? Bleibt die Steuerfreiheit gem. § 23 (1) Nr. 1 Satz 3 EStG komplett erhalten (ich meine ja) und kann es ein Problem mit § 50a (7) EStG geben? Es wird ja stets empfohlen, dass Käufer in Fällen des Erwerbs von Immobilien von Steuerausländern von vornherein 25 % des Kaufpreises einbehalten, bis die Besteuerung des Ausländers geklärt ist. Was wäre also das klügste Vorgehen? Eine Abmeldung in Deutschland erst zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wohnung birgt wieder Abgrenzungsprobleme für die Einkommensteuererklärung, da sie dann bereits unbeschränkt steuerpflichtig in den USA sind und dort Einkünfte erzielen.
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