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Betriebsstätte,Homeoffice,Doppelbesteuerungsabkommen

Meine Mandantin, eine GmbH mit Sitz in Deutschland, hat folgenden Sachverhalt zu würdigen. Ein Mitarbeiter wird für drei Jahre befristet seinen Wohnsitz nach Teheran, Iran, verlagern, da dessen Ehefrau dort eine unterrichtende Tätigkeit aufnimmt. Der Mitarbeiter würde aus dem „Homeoffice“ in Teheran weiter vollumfänglich für die GmbH tätig sein. In unregelmäßigen Abständen würde der Mitarbeiter nach Deutschland reisen, um Termine und Besprechungen vor Ort wahrzunehmen. Nach unseren Recherchen könnte der Mitarbeiter eine Betriebsstätte der deutschen GmbH im Iran begründen. Die Frage, die uns beschäftigt, ist: Unter welchen Voraussetzungen wird eine Betriebsstätte begründet, und welche Folgen ergeben sich für die deutsche GmbH?
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