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Wartung,Indonesien

Unsere Mandantin, die X-GmbH, ist eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, die Maschinen in Deutschland entwickelt und produziert und an die Abnehmerin Y-LTD mit Sitz und Geschäftsleitung in Indonesien verkauft. Einmal jährlich werden die Maschinen von der indonesischen Y-LTD nach Deutschland gesendet und in Deutschland von der X-GmbH gewartet und kalibriert. Sowohl beim Verkauf der Maschinen als auch bei den Wartungsarbeiten behält die indonesische Y-LTD vom Gesamtrechnungsbetrag 7,5 % Quellensteuer (Withholding Tax) unter Bezugnahme auf das DBA Deutschland-Indonesien ein. Ist der Steuereinbehalt für beide Leistungen zulässig? Kann die einbehaltene Steuer auf die deutsche Körperschaftsteuer angerechnet werden?
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