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Wegzug,KG

Unser Mandant A ist zu 70 % als Gesellschafter an einer deutschen GmbH beteiligt und überlässt dieser Fabrikgebäude im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Beim Besitzunternehmen handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Der Sohn S1 des A ist in England ansässig und an der GmbH zu 10 % beteiligt. Für den 10%igen Gesellschaftsanteil werden wir aufgrund der Wegzugs im Jahr 2019 im Rahmen der Veranlagung 2019 die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vornehmen. A überlegt, auf S1 sowie seinen zweiten Sohn S2 (in Deutschland ansässig) mittelfristig weitere Gesellschaftsanteile an der GmbH sowie auch Anteile des Grundbesitzes zu übertragen. Zur Sicherung der Betriebsaufspaltung ist vorab eine Einbringung des EU in eine GmbH & Co. KG angedacht. Bezüglich der auf S1 vorgesehenen Übertragungen ergibt sich unseres Erachtens die Problematik der Besteuerung nach § 50i EStG. Betrifft die Besteuerung nur die stillen Reserven der Betriebs-GmbH oder auch die stillen Reserven im Grundbesitz? Kann die Anwendung des § 50i EStG durch eine Gestaltung vermieden werden?
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