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Veräußerung,Grundbesitz

Unsere italienische Mandantin mit Wohnsitz in Italien, ohne Wohnsitz in Deutschland, ist Eigentümerin (100 %) einer deutschen Kapitalgesellschaft (AG). Die AG besitzt ein bebautes Grundstück, welches seit Jahren vermietet ist, und eine 25-%-Beteiligung an der Mieterin (GmbH). Jetzt will die Italienerin ihre Beteiligung an der AG zu 100 % verkaufen. Über § 49 EStG kommen wir zu einer Versteuerung in Deutschland und damit dann ins DBA Deutschland-Italien. Wir sind der Meinung, dass der Gewinn aus der Veräußerung der AG-Anteile unter Artikel 13 Abs. 1 fällt, da in Artikel 6 Abs. 1 explizit zum Beispiel das land- und forstwirtschaftliche Vermögen genannt ist. Damit wäre die ganze Geschichte in Deutschland steuerpflichtig. Der italienische Steuerberater ist der Meinung, dass dieser Vorgang unter Artikel 13 Abs. 4 fällt und damit in Italien zu versteuern ist. Die Frage ist nun, wer hat Recht (und warum natürlich!), und welche Steuern fallen in Deutschland an, wenn wirklich Italien das Besteuerungsrecht hat?
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