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Tschechien,Arbeitnehmer

Mandant (verheiratet mit einer Tschechin) hat seinen ersten Wohnsitz in Deutschland (bei seinen Eltern) gemeldet und ist über eine deutsche Krankenkasse versichert. Da sein Arbeitgeber nicht wusste, wie er ihn mit seiner CZ-Adresse abrechnen kann, hat er sich auf Anraten vom Arbeitgeber bei seinen Eltern in der BRD als ersten Wohnsitz angemeldet, obwohl er in CZ lebt. Er ist bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt. Er wohnt ausschließlich in Tschechien mit seiner Frau und den zwei Kindern. Er arbeitet ausschließlich per Homeoffice in Tschechien. In der BRD ist er ca. 20 Tage im Jahr für Projekte oder wenn er mal zum Arbeitgeber muss. Er hat die deutsche Steuerklasse 3, seine Frau die Steuerklasse 5, und er bekommt für die in CZ lebenden Kinder deutsches Kindergeld. Seine Frau macht in CZ eine ESt-Erklärung. Frage: Muss er in Deutschland oder in Tschechien seine Einkommensteuererklärung einreichen? Wie ist der Sachverhalt zu würdigen?
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