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Spanien,Tätigkeit

Der Steuerpflichtige hat seinen Hauptwohnsitz in Köln. Der Zweitwohnsitz ist am Arbeitsort in Frankfurt. Doppelte Haushaltsführung wird steuerlich anerkannt. Der Steuerpflichtige arbeitet seit April 2020 fast ausschließlich im Homeoffice in seiner privaten Wohnung in Spanien. Fragen: Können die Kosten für die doppelte Haushaltsführung im Jahr 2020 ab April noch geltend gemacht werden? Die Wohnung am Arbeitsort wurde nur noch 2x aufgesucht. Ab Juni 2021 wird der Steuerpflichtige wieder im Büro in Frankfurt arbeiten, jedoch nur an ein bis zwei Tagen pro Woche. Er wird hierfür 1x wöchentlich von Spanien nach Frankfurt fliegen. Es entstehen in großem Umfang Flug- und Taxikosten. Die Wohnung in Frankfurt wird während der Anwesenheit in Deutschland genutzt. Die Familie bleibt vorerst im Privathaus in Spanien wohnen. Die Wohnung in Köln wird beibehalten. Bleibt die doppelte Haushaltsführung bestehen? Können die Flug- und Taxikosten unbeschränkt geltend gemacht werden?
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