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Wegzugsbesteuerung,DBA,§ 6 AStG

Mein Mandant wandert nach St. Martin (niederländischer Teil der Insel) aus. Gibt es ein DBA zwischen St. Martin und Deutschland, oder gilt hier das DBA Niederlande – Deutschland? Der Mandant ist beteiligt an folgenden Gesellschaften: GmbH, betreibt in Deutschland einen Vergnügungspark, Holding GmbH, hält Anteile an der Immo GmbH, Immo GmbH, vermietet in Deutschland Immobilien zu Wohnzwecken. Welche steuerliche Konsequenz hat der Wegzug nach St. Martin? Wie erfolgt die laufende Besteuerung aus den o.g. Beteiligungen in Deutschland? Falls bekannt, wie erfolgt die Berücksichtigung dieser in Deutschland erwirtschafteten Einkünfte aus den GmbH-Beteiligungen in St. Martin (Freistellung oder Anrechnung)?
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