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Wegzug,Bulgarien

Ein zusammen veranlagtes Ehepaar verlegt seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt von der BRD nach Bulgarien. Der deutsche Wohnsitz wird komplett aufgegeben, und es entsteht durch den Umzug im Oktober 2020 ein neuer Wohnsitz in Bulgarien. Die Eheleute erzielen folgende Einkünfte: Der Ehemann ist an einer deutschen GmbH & Co. KG mit gewerblichen Einkünften beteiligt und erhält deutsche inländische Gewinnanteile aus Gewerbebetrieb. Er ist aktiv tätig über sein Homeoffice aus Bulgarien. Die Ehefrau ist weithin nichtselbständig für einen deutschen Arbeitgeber (Privatschule) ebenfalls von Bulgarien aus im Homeoffice tätig. Wie sind die Einkünfte nach dem DBA BRD-Bulgarien steuerlich zu sehen? Welche Lohnsteuerklasse des deutschen Arbeitgebers für die Ehefrau in Bulgarien wird für den Lohnsteuerabzug angesetzt? Wie sind die Verhältnisse im Jahr 2020 (Wegzugsjahr) und im Jahr 2021 steuerlich zu würdigen?
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