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Österreich,Rente

Unser Mandant ist in Österreich ansässig und bezieht aus Deutschland die Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine Firmenpension. Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist nicht vorhanden. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in Deutschland steuerpflichtig. Die Firmenpension ist m.E. nach dem DBA in Deutschland steuerfrei. Auch ein Lohnsteuerabzug wurde antragsgemäß nicht vorgenommen. Für mich stellt sich die Frage, ob die Firmenpension im Rahmen des Progressionsvorbehalts den Steuersatz für die Altersrente erhöht.
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