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Wegzug,Vermeidung

Mandant A hält eine deutsche GmbH. A plant den Wegzug nach Dubai. Es wird damit der Tatbestand des § 6 AStG ausgelöst. Der A unterhält in Deutschland eine GmbH & Co. KG, die teilweise für die GmbH tätig wird. Die KG hat eine Betriebstätte in Deutschland und wird diese auch mit dem Wegzug nach Dubai behalten. Fragen: Inwieweit könnte eine Einlage der GmbH in die KG die Versteuerung nach § 6 AStG verhindern? Ist die Gestaltung dieses Vorgangs eine grenzüberschreitende Steuergestaltung, die anzeigepflichtig ist?!
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