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GbR,Freiberufler

Es ist die Gründung einer GbR in Deutschland geplant (Freiberufler). Ein Gesellschafter ist türkischer Staatsbürger und hält sich auch ausschließlich in der Türkei auf. Er arbeitet ausschließlich von der Türkei aus und wird sich zu keinem Zeitpunkt in Deutschland aufhalten. Er hat keine deutsche Steuernummer und keine Identifikationsnummer. Nach meinem Dafürhalten wird in der Türkei eine Betriebsstätte begründet. Die Gewinnverteilung soll 50/50 betragen. Nach meiner Prüfung ist der Gewinnanteil des türkischen Gesellschafters in der Türkei zu versteuern. Er ist in Deutschland auch nicht beschränkt steuerpflichtig. Ist dies korrekt? Wie genau läuft die Erklärung ab? Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung ist für den Gesellschafter ein Finanzamt und eine Steuernummer bzw. Identnummer anzugeben. Muss eine solche für den türkischen Gesellschafter beantragt werden? Kann eine Gewinnverteilung 50/50 überhaupt angewendet werden, oder ist hier eine Aufteilung bzgl. der Betriebsstättenaufteilung notwendig?
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