Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Auslandsstudium,Werbungskosten,DBA USA

Wir begleiten neu einen Mandanten, der direkt nach dem Abitur ein Studium aufgenommen hat. Die Bachelorprüfung hat er erfolgreich absolviert. Im Rahmen des auf die Bachelorprüfung aufsetzenden Masterstudiengangs absolvierte er ein Auslandsforschungssemester in den USA und setzte hier sämtliche Kosten (für die auswärtige Unterbringung, Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate etc.) als Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit an, da er im abgeschlossenen Bachelorstudiengang eine Erstausbildung sah. Wie ist die Rechtslage? Können die Kosten für das im Masterstudiengang absolvierte Auslandsforschungssemester als Zweitausbildungskosten/Werbungskosten Anlage N abgesetzt werden? Das Finanzamt verweigerte zunächst die Anerkennung. Der Mandant hat vorsorglich Einspruch eingelegt. Im Anschluss an dieses Auslandsforschungssemester nahm unser Mandant eine Doktoranden-Stelle in den USA an. Seitdem erhält er ein Stipendium bzw. Doktoranden-Vergütung von der US-Universität. Dieses Stipendium deckt im Wesentlichen die laufenden Aufwandskosten für die auswärtige Unterbringung. Er wird wohl in den USA auch den Doktortitel erwerben. Die amerikanischen Einkünfte werden in Deutschland nicht besteuert, lediglich über den sogenannten Progressionsvorbehalt spielen sie in der BRD eine Rolle. Den Wohnsitz hat unser Mandant immer noch formell in Deutschland und er ist daher unbeschränkt steuerpflichtig in der BRD. Er erzielt überschaubare Kapitaleinkünfte in der BRD. Die Kosten in den USA vor Ort stehen im Zusammenhang mit den US-amerikanischen Einkünften. Wir haben diese Kosten für die Folgejahre daher nicht mehr im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten in Anlage N angesetzt. Lediglich als Minderung der ausländischen Progressionseinkünfte wurden sie berücksichtigt, aber ohne steuerliche Auswirkung. Ist diese Behandlung korrekt? Wie ist ansonsten die Rechtslage bezüglich der Auslandsforschungssemesterkosten? Das Ausgangssemester wurde im Jahr 2016 absolviert. Der Steuerfall 2016 ist durch das noch laufende Einspruchsverfahren in Gänze offen. Wie ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung zu dieser Thematik?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen