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Abfindung,DBA

Ich habe einen Mandanten, der teilweise in Polen gearbeitet hat, in Deutschland dann ein normales Arbeitsverhältnis aufgenommen hat und dort auch unbeschränkt steuerpflichtig ist. In Polen hat er Einkünfte erzielt, die in Deutschland unter dem Progressionsvorbehalt liegen. Er hat aber auch eine Abfindung kassiert. In Deutschland würde diese unter die Fünftel-Regelung fallen. Fragestellung: Fallen sämtliche polnischen Einkünfte inkl. der Abfindung unter den Progressionsvorbehalt, oder gibt es für die in Polen erhaltenen Abfindungszahlungen eine Steuerermäßigung in Deutschland?
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