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Veräußerung,Immobilie

Mandant R hatte bis Ende 2018 zwei Familienwohnsitze, einen in Deutschland und einen in Österreich. Die Immobilie in Österreich wurde vom Mandanten bis Ende 2018 regelmäßig zu eigenen Wohnzwecken im Rahmen seines zweiten Dienstverhältnisses in Österreich genutzt. Nach dem Umzug Ende 2018 war noch der Sohn des Mandanten (zu diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Kindergeld mehr) unter der Adresse in Österreich gemeldet. Im Jahr 2019 wurde die österreichische Immobilie an einen fremden Dritten veräußert. Hier ergeben sich nun folgende Fragen: 1. Ist nach dem DBA ein Gewinn aus der Veräußerung eines nicht beweglichen Vermögensgegenstands in Österreich oder in Deutschland zu versteuern? 2. Wenn die Versteuerung in Österreich erfolgt, ist der Veräußerungsgewinn aus der Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer herauszunehmen? 3. Liegt nach deutschem Steuerrecht ein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn die Immobilie dem Veräußerer jederzeit zur Verfügung stand, gelegentlich genutzt wurde und nur der Sohn dort dauerhaft lebte? 4. Wie verhält es sich mit Frage 3, wenn zwischen Vater und Sohn zeitweise ein Mietverhältnis bestand? 5. Wenn ein privates Veräußerungsgeschäft zu bejahen ist, ist der Gewinn der Progression zu unterwerfen?
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