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Fußballspieler,Doppelbesteuerung

Unser Mandant hat im Jahr 2019 als Sportler (Fußballspieler), dem ein Spielervertrag nach den Regeln der FIFA und des DFB zugrunde lag, Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit erzielt. Unseres Erachtens sind diese Einkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer auszunehmen und unter dem Progressionsvorbehalt steuerpflichtig. Die Finanzverwaltung legt die Anrechnungsmethode zu Grunde. Welche Rechtsauffassung ist richtig?
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