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§ 43b EStG,Mutter-Tochter-Richtlinie,Quellensteuer

Unsere Mandantin –  eine inländische GmbH –, deren Anteilseigner zu 100 % eine luxemburgische S.a.r.l. ist, möchte 500.000 € an die S.a.r.l. ausschütten. Frage Muss die deutsche GmbH 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten, und kann die S.a.r.l. die Kapitalertragsteuer als Quellensteuer anrechnen?
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