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Kosovo,Einkünfte

Sachverhalt: Unser Mandant, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, besitzt im Kosovo ein Grundstück. Für die Bebauung eines Grundstücks muss lt. seiner Aussage ein Unternehmen in Form einer LLC gegründet werden (Beurteilung LLC steht nicht im Raum). Einordung LLC: Meine Auffassung: a.) Wird die LLC in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft, würde unser Mandant Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG, für z.B. Gewinnausschüttungen und für Vergütungen als Geschäftsführer-Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, § 19 EStG, erzielen. b.) Wird die LLC in Deutschland als Personengesellschaft eingestuft, dann liegen Einkünfte aus § 15 EStG bzw. § 21/§ 23 EStG für die Vermietungseinkünfte bzw. für Veräußerungsgeschäfte vor. Frage: 1.) Gilt für Kosovo noch das DBA für Jugoslawien? 2.) Falls ja, würden dann alle o.g. Einkunftsarten dem Progressionsvorbehalt unterliegen bzw. in welchen Fällen würde das Anrechnungsverfahren zur Geltung kommen?
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