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Pilot,Doppelbesteuerung

Mein Mandant ist als Pilot für eine Schweizer Gesellschaft tätig. Er wohnt in Deutschland und pendelt in die Schweiz. Die „normale“ Regelung mit 4,5 % Steuerabzug in der Schweiz scheint laut Aussage seines Arbeitgebers für fliegendes Personal nicht zu gelten. Es wurden in seinen Abrechnungen in der Schweiz höhere Steuern als 4,5 % einbehalten. Heißt das, dass in Deutschland die Einkünfte lediglich dem Progressionsvorbehalt unterliegen? Aus welchen Quellen lässt sich dies ableiten?
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