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Geschäftsleitungsbetriebsstätte,DBA UK,inländischer Arbeitgeber

Sachverhalt: A ist Geschäftsführer einer britischen Firma mit Sitz in Großbritannien. Seine Tätigkeit führt A allerdings vom Büro in seinem Wohnhaus in Deutschland aus. Fragen: 1) Begründet die Wohnung des A eine Betriebsstätte in Deutschland? 2) Wo und in welchem Umfang unterliegt die britische Firma der Besteuerung ihrer Unternehmensgewinne (GB oder Deutschland)? 3) Sind für das Arbeitsverhältnis des A Lohnsteuern und SV-Beiträge in Deutschland abzuführen? Wenn ja, von wem? 4) Ergeben sich durch den Brexit irgendwelche steuerlichen Auswirkungen, die zusätzlich zu den genannten Punkten zu beachten wären?
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