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Pension,UK

Mandant kann bezüglich einer Firmenpension aus GB wählen: 50.000 Pfund Einmalzahlung und 8.000 Pfund Rente p.a. oder 11.000 Pfund Rente p.a. Die Variante mit der Einmalzahlung wäre wohl in GB steuerfrei (Einmalzahlung steuerfrei; Rente unterhalb Grundfreibetrag). Die Variante „nur Rente“ würde wohl Steuer in GB auslösen, so seine Recherchen. Er hat länger als 15 Jahre einbezahlt. Artikel 17 des DBA erschließt sich mir nicht ganz. Wäre die Einmalzahlung dann in Deutschland steuerpflichtig? Wäre die Rente in beiden Fällen in Deutschland oder in GB steuerpflichtig, und wenn nicht in Deutschland, würde sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen?
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