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Österreich,Veräußerung

Der (nur) in Österreich wohnhafte und ansässige in AT unbeschränkt Steuerpflichtige A (natürliche Person) hält mit 50 % eine Beteiligung an einer GmbH mit Sitz/Geschäftsführung in Deutschland. Geschäftszweck der GmbH ist das Halten von Beteiligungen. Das Vermögen der GmbH besteht zu ca. 30 % aus Finanzanlagen (Beteiligungen) und zu ca. 70 % aus Umlaufvermögen (gegebene Darlehen, liquide Mittel). A veräußert im Jahr 2021 50 % seiner Beteiligung an einen fremden Dritten und erzielt dabei einen Veräußerungsgewinn. Frage: Grundsätzlich erzielt A als beschränkt Steuerpflichtiger Einkünfte i.S.d. § 49 EStG. Wo werden aufgrund des bestehenden DBA zwischen D und AT diese Einkünfte bei A (nur) besteuert? Wird insbesondere der Begriff „unbewegliches Vermögen“ i.S. des DBA auf die o.g. Vermögensstruktur der GmbH anzuwenden sein?
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