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Nichtselbstständige Arbeit,DBA,Lohn

Die S-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsführung im Inland führt ingenieurtechnische Planungsleistungen an einem Grundstück im Drittland (Angola) aus. Dazu beschäftigt die S-GmbH (u.a.) einen in Polen ansässigen dort unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer. Der AN hat im zu prüfenden Kalenderjahr (2021) keinen Wohnsitz bzw. auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Die Tätigkeit des AN für die S-GmbH wird ausschließlich in Polen erbracht. Der polnische AN wird im zu betrachtenden Zeitraum (Kalenderjahr 2021) sich nicht in Deutschland aufhalten müssen, da die Tätigkeit keine Anwesenheit am Ort der Geschäftsleitung bzw. auch nicht am Ort des Bauobjekts (Angola) erforderlich macht. Die S-GmbH begründet auch keine Betriebsstätte am Ort des Grundstücks (Angola). Die S-GmbH zahlt dem polnischen AN ein monatliches Gehalt von x €. Frage: Wird das Gehalt des polnischen AN im Inland besteuert? Es liegen keine Tätigkeiten im Sinne der Art. 16, 17, 18 oder 19 des DBA D-PL vor.
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