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Auslandsstudium,Werbungskosten,DBA USA

Der Mandant hatte ein Erststudium erfolgreich abgeschlossen. Über ein Visum konnte er in die USA gehen, Tätigkeit an einer Uni in Georgia, von dort erhielt er auch seine Einkünfte, US-Steuer wurde einbehalten. Der Aufenthalt begann im Jahr 2019 und endete zum 31.7.2020. Seinen Wohnsitz in Deutschland hat er die ganze Zeit beibehalten, wäre folglich unbeschr. steuerpfl. in D. Sind die US-Einkünfte hier zu versteuern? Es fielen bei ihm hohe Werbungskosten für Studiengebühr und Miete etc. an. Können diese geltend gemacht werden in D?
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