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DBA Schweiz,Besteuerungsrecht,Rente

Ein Mandant (dt. Staatsbürger) bezieht eine Rente aus der Schweiz (Caisse Suisse de compensation). Rentenbezugsmitteilungen o. Ä. liegen leider nicht vor. Der Mandant ist verstorben und die Rente wurde offenbar in den Vorjahren auch nicht erklärt. Wie ist die Rente in Deutschland zu besteuern? Handelt es sich um eine Rente, die der gesetzlichen Versicherung nahesteht und somit mit dem entsprechenden Besteuerungsanteil, der bei Beginn der Rente maßgebend war, zu besteuern ist? Oder ist die Rente in Deutschland steuerfrei und unterliegt nur der Progression?
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