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Wegzug,Einbringung

Unser Mdt. hat eine österreichische GmbH-Beteiligung (50 %) in seinem Privatvermögen (Wohnsitz der Privatperson ist und bleibt Deutschland). Von diesen 50 % möchte er 33 % in eine neue österreichische GmbH (welche ihm zu 100 % gehört) zu Buchwerten einbringen, was in Österreich ab 25 % möglich ist. Wenn er das bis zum 31.12.2021 macht, wird der in Deutschland ermittelte fiktive Gewinn noch zinslos gestundet. Die Steuer ist also erst zu zahlen, wenn die österreichische GmbH die eingebrachten Anteile tatsächlich verkauft!? Was passiert, wenn der tatsächliche Verkauf der Anteile durch die österreichische GmbH zu einem geringeren Gewinn führt als dieser vom deutschen FA im Bescheid festgestellte fiktive Gewinn bei Einbringung in die österreichische GmbH? Muss dann in Deutschland trotzdem der zum Zeitpunkt der Einbringung festgestellte fiktive Gewinn versteuert werden? Und was ist dann in Österreich zu versteuern? Da mit Buchwerten eingebracht werden soll, würde dort der gleiche Vorgang nochmal besteuert, wenn die Anteile durch die neue GmbH verkauft werden. Selbst wenn zum identischen Betrag verkauft wird, ist der Vorgang (Veräußerung der Anteile) in Österreich von der GmbH nochmal zu versteuern? Oder nur der Teil, der den fiktiven Gewinn überschreitet?
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