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Wegzug,Jahressteuer

Unser Mandant mit Wohnsitz in Deutschland erzielte in der Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.07.2018 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Deutschland. Ab dem 01.08.2018 bis März 2020 hat der Mandant in den Vereinigten Staaten gewohnt und dort Einkünfte erzielt (Steuerbescheide 2018 bis 2020 aus den Staaten liegen vor). Frage: Ist der Mandant als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln, und wie werden die Einkünfte aus den Vereinigten Staaten behandelt (Progressionsvorbehalt)? Darüber hinaus wollen wir wissen, welcher Betrag aus den USA zu berücksichtigen ist, die Bruttoeinkünfte oder das „zu versteuernde Einkommen“?
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