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Steuerpflicht,DBA Russland,kurzfristige Vermietung

A ist russische Staatsbürgerin und lebt mit ihrem Ehemann B und einem Kind (K) in Russland. A hat in den 1990er-Jahren in Deutschland ein Reihenhaus mit fünf Zimmern gekauft, welches seither der Familie jederzeit bei Besuchen in Deutschland zur Verfügung steht. Im Jahr 2020 wurden drei Zimmer des Hauses über Online-Portale zur kurzfristigen Beherbergung vermietet. Die persönlichen Gegenstände von A wurden in den beiden anderen Zimmern untergebracht. a. Steuerpflicht der A und des B in Deutschland vor der kurzfristigen Vermietung? b. Steuerpflicht der A und des B in Deutschland im Rahmen der kurzfristigen Vermietung? c. Umsatzsteuerliche Beurteilung der kurzfristigen Vermietung?
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