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Rente,Frankreich

Ein Hochschullehrer A wird zum 30.04.2021 pensioniert. Der Pension liegen 23 Jahre Vordienstzeit in Deutschland zugrunde. Darüber hinaus war A 12,5 Jahre Staatsbeamter in Frankreich und erhält dort gleichfalls eine Pension von 798 € brutto. Fragen: 1. Wird der in Frankreich verdiente Renten-/Pensionsanspruch von 12,5 Jahren auf die in Deutschland ruhefähigen Bezüge aus 23 Jahren Vordienstzeit hinzugerechnet, so dass für die ruhegehaltsfähigen Bezüge in Deutschland 35,5 Jahre gelten würden? 2. Wird der Rentenbetrag von 798 € möglicherweise zu den in Deutschland ruhegehaltsfähigen Bezügen gerechnet und abgezogen? 3. Wird die französische Rente von 798 € in Frankreich versteuert und in Deutschland lediglich dem Progressionsvorbehalt unterworfen?
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