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§ 20 UmwStG,Übertragungsstichtag

Es stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt im Falle des § 20 UmwStG bzw. allgemein der Antrag auf Fortführung der Buchwerte beim übernehmenden Rechtsträger gestellt werden muss. Konkret geht es insbesondere um folgende Konstellation: Ein Einzelunternehmen (e.K.) wird mit steuerlicher Rückwirkung zum 31.12.2019 auf eine bestehende GmbH zur Aufnahme ausgegliedert. Die GmbH besteht zum steuerlichen Übertragungsstichtag bereits. Das Vermögen des e.K. geht zum 31.12.2019 über auf die GmbH. Die GmbH berücksichtigt sämtliche WG zum 01.01.2020 in ihrem Betriebsvermögen. Muss der Buchwertantrag mit Abgabe der Steuererklärung 2019 der GmbH gestellt werden oder erst mit Abgabe der Steuererklärung 2020, da in der Bilanz zum 31.12.2020 das erste Mal das Betriebsvermögen des übertragenden Rechtsträgers berücksichtigt wird?
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