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Seitwärts-Verschmelzung von Kapitalgesellschaften,Ergebnisabführungsvertrag und Umwandlungen

Die I GmbH und die M GmbH sind beide zu 100 % Tochtergesellschaften der H AG. Es besteht kein Gewinnabführungsvertrag zwischen den beiden Töchtern und der Mutter. Jetzt wird die I GmbH auf die M GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgt ohne Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft und ohne Gewährung einer Gegenleistung durch die übernehmende Gesellschaft. Die I GmbH hat zum Verschmelzungsstichtag ein Eigenkapital i.H.v. 12.000 € (Gezeichnetes Kapital i.H.v. 25.000€, Bilanzverlust i.H.v. 13.000 €). Wie ist das übergegangene Eigenkapital der I GmbH bei der übernehmenden M GmbH auszuweisen, und wie wirkt sich die Verschmelzung bei der Mutter H AG auf den Ausweis der beiden Beteiligungen aus? Was ändert sich an der Vorgehensweise, wenn beide Tochtergesellschaften einen Gewinnabführungsvertrag mit der H AG hätten?
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